neue CoronaVO gültig ab 05.11.2021
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
seit 05.11.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
Aufgrund der Verkündung der "Warnstufe" durch das Landesgesundheitsamt gelten folgende Regelungen ab 08.11.21 zusätzlich zu unserem Hygienekonzept:
- Maskenpflicht im Unterricht und in den von uns genutzten Gebäuden (ausgenommen von der Maskenpflicht im Unterricht sind SängerInnen & BläserInnen)
- Abstand von mind. 2m im Unterricht mit SängerInnen oder Blasinstrumenten
- Teilnahme am Unterricht/ Zutritt zu geschlossenen Räumen für nicht-immunisierte Personen ab dem vollendeten 18 Lebensjahr, die nicht an regelmäßigen Testungen der Schulen teilnehmen:
Nachweis mittels PCR-Test, Gültigkeit 48h.
Hier finden Sie alle detaillierten Verordnungen: