Liebe SchülerInnen,
Liebe Eltern,
ab sofort gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe.
Dadurch gelten für uns folgende Regelungen im Unterricht sowie bei unseren Vorspielen:
Unterrichtsbetrieb:
- Zutritt: In geschlossenen Räumen und im Freien 2G (PCR Testungen grundsätzlich nicht mehr ausreichend!)
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Gesonderte Regelungen für das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten (u. a. verpflichtender Mindestabstand 2 m zu allen Personen in alle Richtungen)
Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Proben:
- Einhaltung des Hygienkonzepts der Musikschule
- Durchführung einer Datenverarbeitung nach § 8 CoronaVO
- Zutritt: In geschlossenen Räumen und im Freien 2G (PCR Testungen grundsätzlich nicht mehr ausreichend!)
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Gesonderte Regelungen für das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten (u. a. verpflichtender Mindestabstand 2 m zu allen Personen in alle Richtungen)
Allgemein:
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für
- symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet.
hier finden Sie die Regelungen im Überblick: