Neue Coronaverordnung gültig ab dem 08. März 21 verkündet
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
Die neue Coronaverordnung lautet wie folgt:
Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer
regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest, so hat es die Feststellung der Unterschreitung unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen und dem Sozialministerium zu melden. Bei festgestellter Unterschreitung gehen die Nummern 1 bis 4 den übrigen Regelungen dieser Verordnung vor:
4. der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wird abweichend von
§ 1c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Nummer 2 für den
Einzelunterricht und für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14
Jahren gestattet; dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht; § 1b findet insoweit
keine Anwendung.
Satz 2 Nummern 1 bis 4 gelten nicht, wenn das zuständige Gesundheitsamt in einem
Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit
drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner feststellt; die Feststellung der Überschreitung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Regelungen ist durch das Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen und dem Sozialministerium zu melden.
Was bedeutet dies konktet für uns?
- Wir dürfen öffnen, sobald an 5 aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz unter 50 liegt.
- Wir müssen wieder schließen, wenn diese an 3 aufeinander folgenden Tagen
überschritten wird.
Somit kann ich Euch/ Ihnen leider keinen konkreten Öffnungstermin mitteilen.
Sobald wir öffnen dürfen, werdet ihr/ werden Sie umgehend über Eure/ Ihre Lehrkräfte informiert.
Bis dahin freuen wir uns, mit Euch/ Ihnen über Onlineunterricht in Kontakt zu bleiben und gemeinsam über digitalem Weg musikalische Bildung zu erleben.
Eure/ Ihre
Musikschule
Blaubeuren - Laichingen - Schelklingen
neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württembergs:
Corona-VO_gültig ab 08.03.21
Liebe Eltern,
Die neue Coronaverordnung lautet wie folgt:
Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer
regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest, so hat es die Feststellung der Unterschreitung unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen und dem Sozialministerium zu melden. Bei festgestellter Unterschreitung gehen die Nummern 1 bis 4 den übrigen Regelungen dieser Verordnung vor:
4. der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wird abweichend von
§ 1c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Nummer 2 für den
Einzelunterricht und für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14
Jahren gestattet; dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht; § 1b findet insoweit
keine Anwendung.
Satz 2 Nummern 1 bis 4 gelten nicht, wenn das zuständige Gesundheitsamt in einem
Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit
drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner feststellt; die Feststellung der Überschreitung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Regelungen ist durch das Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen und dem Sozialministerium zu melden.
Was bedeutet dies konktet für uns?
- Wir dürfen öffnen, sobald an 5 aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz unter 50 liegt.
- Wir müssen wieder schließen, wenn diese an 3 aufeinander folgenden Tagen
überschritten wird.
Somit kann ich Euch/ Ihnen leider keinen konkreten Öffnungstermin mitteilen.
Sobald wir öffnen dürfen, werdet ihr/ werden Sie umgehend über Eure/ Ihre Lehrkräfte informiert.
Bis dahin freuen wir uns, mit Euch/ Ihnen über Onlineunterricht in Kontakt zu bleiben und gemeinsam über digitalem Weg musikalische Bildung zu erleben.
Eure/ Ihre
Musikschule
Blaubeuren - Laichingen - Schelklingen
neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württembergs:
Corona-VO_gültig ab 08.03.21