Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
am 13.05.2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Sie wurde am 13.05.2021 am späten Abend notverkündet und ist bereits am 14. Mai 2021 in Kraft getreten.
Die neue Corona-Verordnung enthält einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung verschiedener Einrichtungen und der Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen.
Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen.
Sehr erfreulich ist, dass wir weitreichende Öffnungsperspektiven bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 165 erhalten haben, aber sehr ärgerlich, dass die Bereiche Blasinstrumente sowie Gesang erst in Öffnungsstufe 2 zu finden sind.
Somit ist aktuell Präsenzunterricht bis 5 Personen mit Ausnahme von Gesang sowie Blasinstrumente erlaubt.
Was bedeutet die neue Verordnung für Euch/ Sie?
Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 165:
Es gilt die „Bundesnotbremse“, ausschließlich Onlineunterricht möglich.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100 bis 165:
Präsenzangebote für Gruppen bis 5 Schülerinnen und Schüler möglich.
Kein Präsenzunterricht für Blasinstrumente und Gesang möglich.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100:
Öffnungsstufe1:
(5 Werktage stabil unter 100)
Präsenzangebote für Gruppen bis 10 Personen.
Kein Präsenzunterricht für Blasinstrumente und Gesang möglich.
Öffnungsstufe2:
(Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz)
Präsenzangebote für Gruppen bis 20 Personen.
Präsenzunterricht für Blasinstrumente und Gesang wird möglich.
Öffnunsstufe3:
(Inzidenz an 14 weiteren aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz)
Siehe Öffnungsstufe 2 – keine Änderungen, die den Musikschulunterricht betreffen
Weiterhin beachten wir selbstverständlich folgende Regelungen:
- Maskenpflicht, sofern 1,5 meter Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder das Tragen einer Masken ohnehin verpflichtend ist.
- Die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung.
- Die Einhaltung von Abstandsregeln.
- Unser Hygienekonzept.
- Regelmäßiges Lüften.
Selbsttest:
Inzidenz zwischen 100 und 165:
Für den bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 – 165 gestatteten Musikschulunterricht besteht keine Pflicht der Teilnehmenden Schüler*innen, zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises.
Inzidenz unter 100:
Öffnungsstufe1:
Für den Einzelunterricht in allen Fächern sowie den Gruppenunterricht mit maximal 5 Personen besteht keine Nachweispflicht.
Für den in der Öffnungsstufe 1 erlaubten Unterricht mit Gruppen von 6 - 10 Personen besteht landesseitig eine Pflicht der Teilnehmenden Schüler*innen zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises.
Der negative Corona-Test, die Impfung oder die Genesung ist durch den/die Schüler*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte/n mit Unterschrift zu bestätigen. Der Test darf nicht älter als 60 Stunden sein.
Öffnungsstufe2:
Für den Einzelunterricht in allen Fächern sowie den Gruppenunterricht mit maximal 5 Personen besteht keine Nachweispflicht.
Für den in der Öffnungsstufe 2 erlaubten Unterricht mit Gruppen von 6 - 20 Personen besteht landesseitig eine Pflicht der Teilnehmenden Schüler*innen zum Nachweis eines negativen Corona-Tests oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises.
Der negative Corona-Test, die Impfung oder die Genesung ist durch den/die Schüler*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte/n mit Unterschrift zu bestätigen. Der Test darf nicht älter als 60 Stunden sein.
Öffnungsstufe 3:
Siehe Öffnungsstufe 2
Die Öffnungsstufen werden vom jeweiligen Gesundheitsamtes eines Landkreises festgelegt und verkündet.
Über die Lockerungen im Veranstaltungsbereich informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.
Einen guten Start in die neue Woche!
Ihre/ Eure
Musikschule Blaubeuren - Laichingen - Schelklingen